Inhalt anspringen

Gemeinde Merzenich

Bürgerbüro

Weitere Informationen folgen.

Beschreibung

Wohnsitz

Das Bürgerbüro übernimmt u.a. Aufgaben als Meldebehörde für das Gebiet der Gemeinde Merzenich. Ihm obliegt die Pflicht zur Führung des Melderegisters. Das Melderegister dient dazu, alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz Merzenich zu registrieren. Neben Namen und Adresse werden auch andere wesentliche Merkmale wie Geburtstag, Familienstand und Religionszugehörigkeit gespeichert. Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und hat sich abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Im Folgenden finden sie allgemeine Informationen, was sie bei der Anmeldung und Abmeldung beachten und mitbringen müssen. Anmeldung: Wer eine Wohnung bezieht, •hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Absatz 1 Meldegesetz NRW) Meldepflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen. Nicht meldepflichtig sind •Personen bis 16 Jahren hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt •Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als zwei Monate eine Wohnung innerhalb Merzenichs beziehen Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten. Benötigte Unterlagen: Formular Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer/Vermieter ausfüllen lassen •Voraussetzung: persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und der Wohnungsgeberbescheinigung •Geburtsurkunde, falls kein Ausweis vorhanden Die Meldepflicht ist höchstpersönlich. Grundsätzlich muss jede Person für die Anmeldung persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Website werden keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Diese sind nicht zustimmungspflichtig.

Datenschutzerklärung

Link zum Mängelmelder auf beteiligung.nrw.de

Zum Mängelmelder der Gemeinde Merzenich