Beschreibung
Bei Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft wird eine Nutzungsentschädigung fällig, die nach der bestehenden Satzung berechnet wird.
Die bevorstehende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Damit im Notfall niemand ohne ein Dach über dem Kopf übernachten muss, unterhält die Gemeinde Merzenich einige Obdachlosenunterkünfte, in denen Obdachlose untergebracht werden.
Da es sich hierbei nur um zeitlich befristete Notunterkünfte handelt, sind die Heime keinesfalls mit Wohnungen zu vergleichen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Größe einer Unterkunft sechs m² pro Person.
Bei Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft wird eine Nutzungsentschädigung fällig, die nach der bestehenden Satzung berechnet wird.
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