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Gemeinde Merzenich

Rattenbefall

Beschreibung

Rattenbefall:

Beim Thema Ratten gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Wer für Sie der richtige Ansprechpartner ist, hängt davon ab, wo sich die Ratten befinden:

  • Rattenbefall auf privaten Grundstücken/im Wohnraum:
    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. Ist dieser auch nach schriftlicher Aufforderung Siedlungsungeziefernicht bereit dazu, dann kann sich der Mieter schriftlich an das Ordnungsamt wenden. Bitte fügen Sie eine Kopie des Schreibens an den Vermieter bei.
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter: schriftliche Beschwerde, siehe unten.
  • Rattenbefall im Kanal, öffentlichen Grundstücken/öffentlichem Gebiet:
    • Ansprechpartner ist das Ordnungsamt.

 

Schriftliche Beschwerde erforderlich

In den Fällen, in denen das Ordnungsamt zuständig ist (siehe oben), lassen Sie Ihre Beschwerde dem Ordnungsamt bitte schriftlich zukommen.

  • Angabe von Sachverhalt, Zeit und Ort des Vorfalls
  • Was ist wann und wo passiert?
  • Wer ist der Verursacher, gfls. Personenbeschreibung?
  • Name und Anschrift des Beschuldigten
  • Name und Anschrift der Zeugen

 

Erläuterungen und Hinweise

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