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Gemeinde Merzenich

Lärmbelästigung

Als Ruhestörung (auch: Lärmstörung) wird in der Regel die belästigende Immission von Schall bei Menschen verstanden.

Neben Lärm aus Schallemissionen können auch andere Emissionen, wie Licht, Gerüche oder Erschütterungen, als Ruhestörung empfunden werden. Abgegrenzt sind die Störung der Totenruhe, die die Unversehrtheit von Grabstätten betrifft, und der Landfriedensbruch, der die Störung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Friedens bezeichnet.
Ob eine Emission objektiv als Störung bewertet wird, ist häufig vom Einzelfall abhängig. Die Einschätzung einer Emission als Ruhestörung hängt von deren Stärke und von der subjektiven Beziehung des Gestörten zu diesem Ereignis ab.

Kindergeschrei: Einem Urteil des Amtsgerichts Oberhausen zufolge (10.04.2001; 32 C 608/00) wird Kinderlärm nicht als Ruhestörung angesehen und muss somit von Nachbarn geduldet werden.[

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