Wildschaden
Wildschäden müssen rechtzeitig beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Die Meldefrist ist in NRW mit der Novelle des Landesjagdgesetzes von eine auf zwei Wochen ab Kenntnis des Schadens verlängert worden. Doch auch diese Frist ist recht kurz und sie beginnt bereits zu laufen, wenn der Geschädigte „bei Beachtung der üblichen Sorgfalt“ schon früher vom Schaden hätte Kenntnis erlangen können.