Beschreibung
Verstöße gegen Umweltvorschriften:
Damit die Ordnungsbehörde Verstöße gegen Umweltvorschriften ahnden kann, sind diese schriftlich bei ihr anzuzeigen. Eine schriftliche Anzeige ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn der Verstoß vom Ordnungsamt selbst oder der Polizei festgestellt wird. In der Regel ist das aber nicht der Fall.
Eine schriftliche Anzeige kann formlos beim Ordnungsamt eingereicht werden.