Feuerwerk Antrag einer Erlaubnis
Außer in der Silvesternacht dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur zu besonderen Anlässen (Polterabend, Hochzeit oder Jubiläen, 18. und runde Geburtstage) abgebrannt werden. Diese Feuerwerke sind anzeige- und genehmigungspflichtig.