Details
Dokumente
Wiederannahme des vor der Eheschließung geführten Namens:
Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk oder Sterbevermerk des Ehepartners oder
beglaubigter Auszug aus dem Eheregister,
rechskräftiges Scheidungsurteil oder
Sterbeurkunde des Ehepartners.
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens bei Eheschließung im Inland:
Heiratsurkunde
Personalausweis
Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen.
Wegfall eines Bestandteils des Doppelnamens:
(Durch Erklärung kann der dem Ehenamen vorangestellte oder angehängte Name gestrichen werden.)
Heiratsurkunde
Personalausweis
Anschrift und Erreichbarkeit
Eheschliessung Namensführung
Ort
Ort
Team II - Bürgerdienste und Mobilität
Eheschliessung Namensführung
Rathaus Merzenich
Valdersweg 1
52399 Merzenich
Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang