Beschreibung
Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber einen Meldeschein selbst unterschreiben, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).