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Gemeinde Merzenich

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Adressanfragen können schriftlich, mündlich direkt am Schalter des Meldeamtes oder online über das Portal d-NRW (Registrierung erforderlich, siehe elektronische Melderegisterauskunft) gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Zu unterscheiden ist hierbei nach

  1. Einfacher Melderegister-Auskunft nach § 44 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz: Vor- und Familienname Anschrift
  2. Erweiterter Melderegister-Auskunft § 45 Bundesmeldegesetz: Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel), erteilt das Einwohnermeldeamt eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst: Tag und Ort der Geburt frühere Vor- und Familiennamen
  3. Archivauskunft § 13 Abs. 2 Bundesmeldegesetz: Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt. Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden.

Hinweis: Bei Auskunftersuchen nach 1., 2. und 3. ist gemäß § 44 Abs. 3 Bundesmeldegesetz zu erklären, ob die Anschriften für gewerbliche Zwecke benötigt werden und ob die Anschriften für Werbung oder Adresshandel benötigt werden.

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