Inhalt anspringen

Gemeinde Merzenich

Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

Zuständigkeit des Ordnungsamtes:
Während die Kontrolle des fließenden (fahrenden) Verkehrs der Polizei obliegt, gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Aufgaben der Gemeinde. Die gemeindlichen Überwachungskräfte kontrollieren Halteverbote, das unerlaubte Parken auf den Geh- und Radwegen usw.
Ohne diese Kontrollen würde der fließende Straßenverkehr ständig behindert oder auch Gehwege nicht mehr für Passanten benutzbar sein. Bei extremen Verstößen - wie zum Beispiel dem unzulässigen Parken auf einem Behindertenparkplatz - kann ein Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.
(Online-) Anhörung:
Äußerungen gegen erteilte Verwarnungen waren bisher nur schriftlich/postalisch möglich. Über den neuen Service "Online-Anhörung" können Sie diese ab sofort in wenigen Schritten bequem von zu Hause aus vornehmen.
Zusammen mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie die hierfür erforderliche Internet-Adresse sowie eine individuelle Kennung und ein Passwort. Diese sind auf der Rückseite des Bogens aufgeführt.
Nach Eingabe der Zugangsinformationen können Sie Angaben zum Sachverhalt, etwa Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer, die Zugabe des Verstoßes oder gegebenenfalls eine formlose Begründung machen und per Mausklick an die Bußgeldstelle übermitteln.
Durch Nutzung dieses Angebotes wird nicht nur der Prozess als solcher verschlankt bzw. beschleunigt, Sie sparen darüber hinaus unnötigen Schriftverkehr und Portokosten.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Website werden keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Diese sind nicht zustimmungspflichtig.

Datenschutzerklärung

Link zum Mängelmelder auf beteiligung.nrw.de

Zum Mängelmelder der Gemeinde Merzenich