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Gemeinde Merzenich

Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum führen in der Regel zu einer Beeinträchtigung des normalen Straßenverkehrs. Wird ein Unternehmer mit Tiefbau- oder Straßenbauarbeiten beauftragt, hat dieser bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Damit die notwendigen Verkehrsregelungen (Straßensperrung, Baustellenbeschilderung, Umleitung) angeordnet werden können, sind Anträge zur Durchführung von Baustellen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim Ordnungsamt einzureichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst rechtzeitig über Umleitungen und dergleichen informiert werden können. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist bei diesen Dingen besonders zu berücksichtigen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle einschließlich aller Beschilderungen ist der Unternehmer, der die Arbeiten durchführt. In besonders schwierigen Fällen kann hierunter auch eine Baustellenampel gehören. Das Genehmigungsverfahren bzw. die Erteilung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung kann wesentlich beschleunigt werden, wenn dem Antrag ein Verkehrszeichenplan beigefügt wird. Muss die Baustellenbeschilderung vom Ordnungsamt erstellt werden, dauert die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung zum einen länger, zum anderen sind die Gebühren hierfür wesentlich höher.

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