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Gemeinde Merzenich

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Das Plakatieren öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ist grundsätzlich uneingeschränkt verboten, dazu gehören auch Bushaltestellen, Brücken, Ampeln, Stromkästen usw.

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