Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass darf nur dann ausgestellt werden, wenn in besonders dringenden Fällen (bspw. Tod oder lebensgefährliche Krankheit naher Angehöriger sowie unaufschiebbare berufliche Belange) auch der Expressreisepass (abschließende Bearbeitung in vier Arbeitstagen) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Die Dringlichkeit ist durch entsprechende Unterlagen, zum Beispiel Flugtickets, nachzuweisen. Der Antragsteller muss persönlich anwesend sein. Erforderliche Unterlagen siehe unter ""Details"". Er wird sofort ausgehändigt.