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Gemeinde Merzenich

Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

Beantragung:
Eine Änderung des Vornamens oder des Nachnamens von deutschen Staatsangehörigen aus anderen Gründen als Scheidung, Heirat oder Tod des Ehegatten bedarf eines Antrags bei der Namensänderungsbehörde.
Voraussetzungen:
Es müssen schwerwiegende, stichhaltige Gründe für die Namensänderung vorliegen wie beispielsweise:
anstößige oder lächerlich klingende Namen
"belastete" Namen
unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
schwierige ausländische Namen
Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollte eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.

Beschreibung

Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

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