Gewerberegisterauszug
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis".
Er kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Die Auskunft enthält alle Informationen, die im Bundeszentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Zentralregisterauszüge müssen grundsätzlich persönlich beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Anträge werden anschließend an das Bundeszentralregister weitergeleitet.