Inhalt anspringen

Gemeinde Merzenich

Reisegewerbe

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Website werden keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Diese sind nicht zustimmungspflichtig.

Datenschutzerklärung

Link zum Mängelmelder auf beteiligung.nrw.de

Zum Mängelmelder der Gemeinde Merzenich