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Gemeinde Merzenich

Führungszeugnis

Voraussetzungen:
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Die Beantragung durch Bevollmächtigte ist gesetzlich nicht erlaubt
(§ 30 Bundes­zentral­register­gesetz).

Beschreibung

Verwendung: Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde mit. Arten von Führungszeugnissen: Es gibt Führungszeugnisse für private Zwecke (Privat­führungszeugnisse), die dem Antragsteller nach hause geschickt werden. Es gibt Führungszeugnisse für Behörden (Behörden­führungszeugnisse), welche sofort an die entsprechende Behörde weitergeleitet werden. Und es gibt erweiterte Führungszeugnisse für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde - bspw. werden diese für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt. Möchte der Antragsteller das Führungszeugnis vor Versendung einsehen, so ist dies beim Amtsgericht Brühl möglich. Einzelheiten dazu erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen bei Antragstellung.

Erläuterungen und Hinweise

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