Beschreibung
Zum E-Schrott gehören elektrische oder elektronische Geräte, die mit einer elektrischen Spannung bis 400 Volt betrieben werden, wie z.B. die nachfolgend aufgeführten Geräte:
- Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine, Elektroherd, etc.),
- Kühl- und Gefriergeräte,
- Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Telefone, Handys, Faxgeräte, Computer und Zubehör, etc.),
- Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Stereoanlage, Videorecorder, MP3-Player, etc.),
- Fassungen von Gasentladungslampen, Fassungen von Leuchtstoffröhren und Fassungen von Energielampen,
- Haushaltskleingeräte, Lampe (ohne Glühbirne), elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.