Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Merzenich, Abfallberatung, Frau Arkenstedt, Tel.: 02421 / 399 - 141.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern, an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Wilder Müll ist zunächst beim Ordnungsamt der Gemeinde Merzenich zu melden, da von dieser Stelle der Verursacher zu ermitteln ist.