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Gemeinde Merzenich

Neue Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen

Mit der Änderung der Förderbestimmungen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Modernisierung von Wohnraum in Eigenheimen oder Mietwohnungen. Im Vordergrund steht dabei, ein möglichst barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, Energiekosten und klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und vor Einbruch zu schützen.

Zu den deutlichen Verbesserungen gehört, dass kein Eigenkapital mehr erforderlich ist und 20% des Gesamtdarlehensbetrages nicht zurückgezahlt werden müssen, da ein sogenannter Tilgungsnachlass bzw. Teilschulderlass gewährt wird. Dieser reduziert die Darlehensschuld. Die fälligen Raten für Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag und Tilgung werden somit nur vom reduzierten Darlehen berechnet.

Wer wird gefördert

Besonders Haushalte (z. B. junge Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte) mit kleinem bis mittleren Einkommen werden durch die Wohnraumförderung unterstützt. Die Förderung ist breit aufgestellt und für viele möglich. Prüfen Sie, ob für Sie eine Förderung möglich ist mit dem Chancenprüfer der NRWBANK ( www.nrwbank.de/Chancenprüfer) oder telefonisch bei der Kreisverwaltung Düren, Amt für Recht, Baudordnung u. Wohnungswesen, tel. 02421–22 2711.

 

Beispiele für ein maximal mögliches Haushaltseinkommen:

Alleinerziehend mit 1 Kind                     41.712 €

3 Personen mit 1 Kind                          43.378 €

4 Personen mit 2 Kindern                      52.106 €

5 Personen mit 3 Kindern                      60.833 €

 

Für alle Haushalte gilt:

Eventuell sind Abzugsbeträge z. B. bei einer Schwerbehinderung oder höheren Werbungskosten möglich, die ein höheres Einkommen zulassen. Für bestimmte Einkünfte wie z. B. Renteneinkünfte oder Beamtenbesoldung gelten abweichende Werte.

Was wird gefördert?

Alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie z. B.

  • energetische Modernisierung
  • Abbau von Barrieren
  • Anbau einzelner Räume,
  • Verbesserung des Einbruchschutzes,
  • Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home),
  • Instandsetzungen

Was ist zu beachten?

  • Nutzung des Objektes durch die Eigentümer oder deren Angehörige
  • Keine Einkommensgrenze in Gebieten "Soziale Stadt" oder "Stadtumbau West"
  • Vor Erteilung der Förderzusage darf nicht mit dem Bau begonnen werden (Vertragsabschluss zählt)
  • Keiner Förderung für Wohnungen in Hochhäusern
  • Alle Kosten müssen der Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden
  • Bei energetischen Maßnahmen muss mindestens die Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden

Wie hoch ist das Darlehen?

Die Maximalsumme beträgt 100.000 € je Wohnung oder Eigenheim. Das Darlehen beträgt bis zu 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehen unter 5.000 € werden nicht gewährt.

20% des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).

Wie sind die Konditionen?

Zinsen

- 20 oder 25 Jahre Zinsfestschreibung

- 10 Jahre zinsfrei, danach 0,5% p. a. für den

   Zeitraum der Zinsfestschreibung

- Danach wird das Darlehen marktüblich verzinst.

Verwaltungskostenbeitrag

- 0,5% p.a. laufend vom Darlehensbetrag

Tilgung

- 2% p.a. (Annuitätendarlehen)

- kostenlose Sondertilgungen möglich

Tilgungsnachlass (Teilschulderlass)

- 20% des Gesamtdarlehensbetrags

 

Auszahlung

- 99,6% (0,4% einmaliger Verwaltungskostenbeitrag)

 

Auszahlungsraten für Darlehen bis 15.000 €

- 50% bei Beginn der Maßnahme

- 50% nach Fertigstellung und Prüfung des

   Kostennachweises

 

Auszahlungsraten für Darlehen über 15.000 €

- 30% bei Beginn der Maßnahme

- 70% nach Fertigstellung und Prüfung des

   Kostennachweises

 

Über weitere Einzelheiten bei der Modernisierungsförderung können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnungswesen (Tel. 02421 – 22 27 11) im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen wenden oder im Internet unter  www.kreis-dueren.de weitere Informationen erhalten.

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