L 264n, Neubau der OU Frauwüllesheim; Verkehrsführung nach Herstellung des Anschlusses
Nord am Bauanfang
Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Verkehrslenkung
Anlage: A 7.0
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 45 Abs. 2, 3 und 6 StVO ergeht auf jederzeitigen Widerruf und vorbehaltlich anderer
Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde folgende Anordnung:
Die Baustelle ist gemäß beigefügtem o. a. Plan gemäß den Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechend Punkt 3.011 „Verkehrsregelung“ der Baubeschreibung
zu beschildern und abzusichern.
Die Gültigkeit dieser Anordnung ist befristet vom 21.03. bis zur Freigabe der gesamten
Trasse der Ortsumgehung.
Alle vorhandenen, dem o. g. Plan entgegenstehenden Verkehrszeichen sind zu verdecken bzw.
zu entfernen. Dies gilt auch für wegweisende Beschilderung, soweit sie der ggf. angeordneten
Straßensperrung entgegensteht.
Alle Verkehrszeichen und Einrichtungen müssen der StVO entsprechen, vollreflektierend und in
einwandfreiem Zustand sein, sowie ordnungsgemäß unterhalten werden.
Bezüglich der Form, Größe und Ausstattung sind neben o. g. Plan die Bestimmungen der §§ 37
und 39 bis 43 StVO, der VwV-StVO und der RSA zu beachten.
Andere als hiermit angeordnete Verkehrszeichen und Einrichtungen dürfen nur nach Anordnung
der Straßen NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle bzw. der Straßenverkehrsbehörde
angebracht werden. Soweit der Stand der Bauarbeiten es erlaubt, ist die Arbeitsstelle
außerhalb der Arbeitszeit zu räumen, verkehrsbeschränkende Verkehrszeichen und Einrichtungen
sind dann soweit wie möglich zu entfernen bzw. abzudecken.
Weiterhin ist Ziff. 3 der Baubeschreibung des zwischen Ihnen und der Straßen.NRW- Regionalniederlassung
Ville-Eifel, Außenstelle abgeschlossenen Bauvertrages zu beachten.
Beginn und Ende der verkehrsregelnden Maßnahmen sind der zuständigen Polizeidienststelle,
der örtlichen Bauüberwachung der Straßen.NRW- Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle
und den Trägern der betroffenen öffentlichen Verkehrslinien 5 Tage vorher bekannt zu geben.
Diese Anordnung ist jederzeit auf der Baustelle bereitzuhalten und den zuständigen Anordnungsbehörden
auf Verlangen vorzuzeigen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Nievelstein Tel.: 0172/2808814 zur Verfügung.