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Gemeinde Merzenich

L 264n, Neubau der OU Frauwüllesheim; Verkehrsführung nach Herstellung des Anschlusses

Nord am Bauanfang

Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Verkehrslenkung

Anlage: A 7.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 45 Abs. 2, 3 und 6 StVO ergeht auf jederzeitigen Widerruf und vorbehaltlich anderer

Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde folgende Anordnung:

Die Baustelle ist gemäß beigefügtem o. a. Plan gemäß den Richtlinien für die Sicherung von

Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechend Punkt 3.011 „Verkehrsregelung“ der Baubeschreibung

zu beschildern und abzusichern.

Die Gültigkeit dieser Anordnung ist befristet vom 21.03. bis zur Freigabe der gesamten

Trasse der Ortsumgehung.

Alle vorhandenen, dem o. g. Plan entgegenstehenden Verkehrszeichen sind zu verdecken bzw.

zu entfernen. Dies gilt auch für wegweisende Beschilderung, soweit sie der ggf. angeordneten

Straßensperrung entgegensteht.

Alle Verkehrszeichen und Einrichtungen müssen der StVO entsprechen, vollreflektierend und in

einwandfreiem Zustand sein, sowie ordnungsgemäß unterhalten werden.

Bezüglich der Form, Größe und Ausstattung sind neben o. g. Plan die Bestimmungen der §§ 37

und 39 bis 43 StVO, der VwV-StVO und der RSA zu beachten.

Andere als hiermit angeordnete Verkehrszeichen und Einrichtungen dürfen nur nach Anordnung

der Straßen NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle bzw. der Straßenverkehrsbehörde

angebracht werden. Soweit der Stand der Bauarbeiten es erlaubt, ist die Arbeitsstelle

außerhalb der Arbeitszeit zu räumen, verkehrsbeschränkende Verkehrszeichen und Einrichtungen

sind dann soweit wie möglich zu entfernen bzw. abzudecken.

Weiterhin ist Ziff. 3 der Baubeschreibung des zwischen Ihnen und der Straßen.NRW- Regionalniederlassung

Ville-Eifel, Außenstelle abgeschlossenen Bauvertrages zu beachten.

Beginn und Ende der verkehrsregelnden Maßnahmen sind der zuständigen Polizeidienststelle,

der örtlichen Bauüberwachung der Straßen.NRW- Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle

und den Trägern der betroffenen öffentlichen Verkehrslinien 5 Tage vorher bekannt zu geben.

Diese Anordnung ist jederzeit auf der Baustelle bereitzuhalten und den zuständigen Anordnungsbehörden

auf Verlangen vorzuzeigen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Nievelstein Tel.: 0172/2808814 zur Verfügung.

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