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Gemeinde Merzenich

Geht das Hochwasser, kommt das Grundhochwasser!

In den letzten Tagen stieg durch anhaltende Regenfälle der Rheinpegel stark an, was viele Städte und Gemeinden dazu veranlasst hat, ihre Notfallpläne anzuwenden. Doch auch wenn der Wasserpegel wieder sinkt, bringt ein Hochwasser Veränderungen mit sich, die auf den ersten Blick nicht zu sehen sind. Denn wenn das Hochwasser geht, kommt das sogenannte Grundhochwasser. Intakte Abwasserleitungen und ein funktionierender Rückstauschutz können dann dabei helfen, Kellerräume in den nächsten Wochen trocken zu halten.

Mit steigendem Hochwasserpegel steigt auch unterirdisch das Grundwasser an, das dann in Richtung Land statt Richtung Gewässer fließt: Dadurch entsteht Grundhochwasser, das auch weit entfernt von Bächen und Flüssen Kellerräume überfluten kann. Diese unsichtbaren Vorgänge werden häufig unterschätzt: Denn auch wenn der Hochwasserpegel längst wieder gesunken ist, steigt das Wasser unterirdisch zeitlich verzögert weiter an, was mehrere Wochen dauern kann. Wollen Hauseigentümer/-innen wissen, ob ihr Grundstück vom Grundhochwasser gefährdet ist, fragen sie am besten direkt bei ihrer Stadt nach. Einige Gemeinden bieten eine adressgenaue Online-Suche, die die Gefährdungslage des eigenen Grundstücks auf entsprechenden Karten kennzeichnet. Ist das Gebäude gefährdet und liegt das Grundhochwasser höher als der Kellerboden, entstehen zudem Auftriebskräfte, die von außen auf das Gebäude wirken. Dieser hohe Wasserdruck kann dazu führen, dass Kellerwände beschädigt werden und durch undichte Stellen Wasser in tiefliegende Räume eindringt. Schlimmstenfalls kann es zu Unterspülungen unter der Bodenplatte des Hauses kommen.

Während und nach eines Hochwassers ist zusätzlich das öffentliche Kanalnetz überlastet, weil über brüchige und undichte Abwasserrohre Grundhochwasser eindringt. Der Anstieg des Wasserspiegels im Kanalnetz kann einen Rückstau zur Folge haben: Über offene Abflussleitungen und Hausanschlüsse kann Wasser bis ins Gebäudeinnere hineindrücken und tief liegende Räume überfluten. Geschützt davor ist nur, wer funktionierende Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen eingebaut hat! Diese sichern das Gebäude, indem sie ein Eindringen von Wasser aus Richtung der Kanalisation verhindern. Verfügen Hauseigentümer über keine Rückstausicherung, sollten sie besonders bei Heizöltanks im Keller aufpassen: Sie müssen inklusive aller Anschlüsse und Öffnungen gegen Wassereintritt und Aufschwimmen abgesichert sein, damit kein Öl austreten kann.

Hildegard Dapper in Düren rät: „Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer/-innen selbst! Hausbesitzer sollten deshalb geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer Überflutung der eigenen vier Wände zu schützen.“ Eigentümer sollten ihre Immobilie in Abstimmung mit der örtlichen Stadtentwässerung rückstausicher machen.

Verfügen Hauseigentümer über eine Elementarschadenversicherung, zahlt eine solche in der Regel nicht, wenn Schäden durch aufsteigendes Grundwasser entstanden sind! Versicherte Geschädigte sollten die Schäden auf jeden Fall vorsorglich ihrer Elementarschadenversicherung melden, rät Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Auch eine Haftung des Architekten könnte im Einzelfall in Betracht kommen und sollte gegebenenfalls geprüft werden: Denn der Architekt muss so planen, dass das Gebäude zuverlässig, vollständig und dauerhaft gegen außen abgedichtet ist. Demzufolge muss auch der notwendige Schutz gegen drückendes Wasser geboten sein.

Kostenlose und individuelle Beratung rund um's Thema Abwasserleitung erhalten Sie vom Projekt Haus- und Grundstücksentwässerung telefonisch unter 0211 / 3809 300 (montags & mittwochs 9:00-13:00 Uhr, dienstags & donnerstags 13:00-17:00 Uhr), per E-Mail über abwasserverbraucherzentralenrw und auf www.abwasser-beratung.nrw.

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