Inhalt anspringen

Gemeinde Merzenich

Gebäudemodernisierung: NRW erlässt 20 Prozent des Darlehens

Kreis Düren. Mit neuen Förderbestimmungen unterstützt das Land NRW die Modernisierung von Eigenheimen oder Mietwohnungen. Zu den deutlichen Verbesserungen gehört, dass kein Eigenkapital mehr erforderlich ist. Darüber hinaus wird ein Tilgungsnachlass gewährt: 20 Prozent des Gesamtdarlehensbetrages müssen nicht zurückgezahlt werden. Die fälligen Raten für Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag und Tilgung werden somit nur vom reduzierten Darlehen berechnet. Besonders Haushalte mit kleinem bis mittleren Einkommen – zum Beispiel junge Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte - werden durch die Wohnraumförderung unterstützt.

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden. Beispiel dafür sind energetische Modernisierung, Abbau von Barrieren, Anbau einzelner Räume, Verbesserung des Einbruchschutzes, der Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home) und Instandsetzungen.

Das Darlehen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Maximal werden 100.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim gewährt. Die Zinsen werden für 20 oder 25 Jahre festgeschrieben. Zehn Jahre sind zinsfrei, danach werden bis zum Ende der Laufzeit 0,5 Prozent Zinsen erhoben. Die jährliche Tilgung beläuft sich auf zwei Prozent. Kostenlose Sondertilgungen sind möglich. Nach dem Laufzeitende wird das Darlehen marktüblich verzinst.

Weitere Infos gibt es im Kreishaus Düren im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen unter der Rufnummer 02421/ 22-27 11 oder im Internet unter  www.kreis-dueren.de.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Website werden keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Diese sind nicht zustimmungspflichtig.

Datenschutzerklärung

Link zum Mängelmelder auf beteiligung.nrw.de

Zum Mängelmelder der Gemeinde Merzenich