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Gemeinde Merzenich

Der „NRW-Plan“ im Überblick – So geht es jetzt weiter!

Der sogenannte NRW-Plan zu weiteren Lockerungen der Corona bedingten Einschränkungen beruht auf der Neufassung der Coronaschutzverordnung vom 9. Mai 2020 ( https://www.gemeinde-merzenich.de/medien/bindata/corona/200508_Fassung_CoronaSchVO_ab_11.05.2020.pdf ). Auch der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Verordnung wurde mittlerweile angepasst ( https://www.gemeinde-merzenich.de/medien/Bussgeldkatalog_ab_07.05.2020.pdf ).

Zu den weiteren Lockerungsmaßnahmen gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Personen zweier Haushalte, die Öffnung von Geschäften unabhängig von ihrer Größe, der Speise-Gastronomie drinnen und draußen sowie von Sporthallen und Fitnessstudios unter strengen Auflagen. Zudem ist für weitere Schülerinnen und Schüler der Unterricht in den Schulen wieder möglich. Die Kindertagesbetreuung wird ab 14. Mai 2020 stufenweise ausgeweitet. Weitere Erleichterungen folgen in weiteren Stufen, so etwa die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unter strengen Auflagen zum 20. Mai.

Auch der Sportbetrieb auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ist unter strengen Auflagen wieder durchführbar. Fitness-Studios, Tanzschulen und Sporthallen dürfen ebenfalls wieder öffnen, Freibädern ist dies ab dem 20. Mai unter Auflagen ebenfalls gestattet. Ab dem 30. Mai sind dann auch wieder Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen erlaubt, ebenso wie der Betrieb von Hallenbädern.

Kleine Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel sind ebenso erlaubt sowie ab dem 30. Mai der Besuch von Kinos, Theatern und Konzerthäusern. Bis zum 31. August sind sämtliche Großveranstaltungen untersagt. Darunter fallen beispielsweise Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste oder Festivals.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Verhaltensregeln, die seit dem 4. Mai 2020 bzw. 11. Mai 2020 gültig sind.

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