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Gemeinde Merzenich

Coronavirus – Landesregierung NRW sagt Rettungsschirm zu

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie belasten alle Unternehmen massiv. Produktionseinbrüche, Kurzarbeit oder sogar vorübergehende Schließungen haben große Auswirkungen.

Aus diesem Grunde hat die Landesregierung NRW ein Sondervermögen von 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Details dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Staatskanzlei unter:

 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25 (Öffnet in einem neuen Tab)

In einem gesonderten Link auf der o.a. Seite ist auch das Maßnahmenpaket als pdf-Datei hinterlegt.

Die Wirtschaftsförderung des Kreises Düren steht den Unternehmern und Gewerbetreibenden mit Informationen und Beratungsleistungen unterstützend zur Seite. Eine entsprechende Information mit Merkblättern, Links und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter:

 https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/61/wifoe/Coronainfos_Unternehmen.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Möglichst unbürokratisch möchte auch die Gemeinde Merzenich ihren Unternehmern und Gewerbetreibenden direkt helfen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene Hilfsangebote des gemeindlichen Steueramtes nutzen können.

Sofern sich für das laufende Jahr ein erheblicher Gewinneinbruch abzeichnet, kann ein Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt werden. Ein solcher Antrag ist grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt zu stellen; kann jedoch auch beim Steueramt der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Der Herabsetzungsantrag ist schriftlich einzureichen und näher zu begründen (z.B. Angabe über die Gewinn- und Umsatzentwicklung).

Des Weiteren ist es auch möglich, einen Antrag auf Stundung der Steuerzahlungen zu stellen. Sofern die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können Stundungen, ohne die Erhebung von Stundungszinsen, zunächst bis zum 30.06.2020 unbürokratisch gewährt werden.

Bitte bleiben Sie gesund und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden, damit diese Pandemie verlangsamt und eingedämmt werden kann.

Bleiben Sie gesund!

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