Das NRW-Gesundheitsministerium hat seinen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung vom 20.4.2020) zunächst bis zum 11. Mai aktualisiert.
Insbesondere geht es hierbei um Verstöße gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gemäß §12a Absatz 2 CoronaSchVO. Hier ist über die angemessene Höhe des Bußgelds durch die örtlich zuständige Behörde in eigenem Ermessen zu entscheiden. Der bisherige Regelsatz von 500 Euro für derartige Verstöße ist dem Ministerium zufolge unangemessen und soll nicht angewendet werden. Dies gilt auch für bereits erfolgte Verstöße.