Inhalt anspringen

Gemeinde Merzenich

Änderung für Notbetreuungen in den Kitas

Liebe Eltern,
mit einer am heutigen Tag vom Gesundheitsministerium des Landes NRW veröffent-lichten Verordnung, besteht für die Kindertageseinrichtungen auch weiterhin ein Be-tretungsverbot. Ausgenommen ist die Betreuung von Kindern, wenn besonderer Be-treuungsbedarf besteht. Diese Notbetreuung hat sich bewährt und wird fortgesetzt.
Von Montag (20.04.2020) bis Mittwoch (22.04.2020) gilt für die Inanspruchnahme des Betreuungsbedarfes die Anlage 1 („Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbe-treuung bis zum 22. April“).

Die Regelung für die Notbetreuung wird ab dem 23. April um weitere Bedarfsgruppen erweitert. Vergleichen Sie dazu die Liste „Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Not-fallbetreuung ab 23.04.2020“ im Anhang oder auf der Seite des Gesundheitsministeriums NRW
( https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/an-lage_2_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020.pdf)

Die Familien, die in der Vergangenheit Ihre Bescheinigungen vorgelegt und bereits Betreuung in Anspruch genommen haben, müssen dies nicht erneut tun.
Die Familien, die ab dem 23.04.2020 Gebrauch von der erweiterten Betreuung ma-chen wollen, müssen zeitnah einen Nachweis vom Arbeitgeber vorlegen (Falls dazu noch einheitliche Vorlagen entwickelt werden sollten, so werden wir Ihnen diese noch zur Verfügung stellen.).

Sollten Sie zu dem Ausnahmekreis der sog. Schlüsselpersonen gehören senden Sie die Bescheinigung per Mail an Frau Julia Lövenich (jloevenichgemeinde-merzenichde) oder an Frau Yvonne Queder (yquedergemeinde-merzenichde).
Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorge-legt wird.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Website werden keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Diese sind nicht zustimmungspflichtig.

Datenschutzerklärung

Link zum Mängelmelder auf beteiligung.nrw.de

Zum Mängelmelder der Gemeinde Merzenich