In bestimmten Streitfällen ist der Weg zum Schiedsamt notwendig, ehe man sich an das Gericht wenden kann. Das sind Straftaten bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Klage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Vorher muss der Kläger jedoch versucht haben, sich außergerichtlich zu versöhnen. Die zuständige Stelle für die notwendige Schlichtungsverhandlung ist das Schiedsamt.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedspersonen üben in der Gemeinde Merzenich Hans-Peter Gronimus und sein Stellvertreter Reimund Müller aus.
Wissenswertes über die Tätigkeiten von Schiedsfrauen und Schiedsmänner finden Sie auch unter: