Inhalt anspringen

Gemeinde Merzenich

Schiedspersonen

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.

In bestimmten Streitfällen ist der Weg zum Schiedsamt notwendig, ehe man sich an das Gericht wenden kann. Das sind Straftaten bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Klage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Vorher muss der Kläger jedoch versucht haben, sich außergerichtlich zu versöhnen. Die zuständige Stelle für die notwendige Schlichtungsverhandlung ist das Schiedsamt.

Hans-Peter Gronimus
Reimund Müller

Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedspersonen üben in der Gemeinde Merzenich Hans-Peter Gronimus und sein Stellvertreter Reimund Müller aus.

Wissenswertes über die Tätigkeiten von Schiedsfrauen und Schiedsmänner finden Sie auch unter:

Hans-Peter Gronimus
Schiedsperson
Reimund Müller
Schiedsperson

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Merzenich
  • Gemeinde Merzenich
Diese Seite teilen:

Auf dieser Website werden keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Diese sind nicht zustimmungspflichtig.

Datenschutzerklärung

Link zum Mängelmelder auf beteiligung.nrw.de

Zum Mängelmelder der Gemeinde Merzenich