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Gemeinde Merzenich

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen, durch Bereitstellung im Internet, zu vollziehen. Ausgenommen sind hiervon die Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch.

Die für die Gemeinde geltende Form der öffentlichen Bekanntmachung ist durch die Hauptsatzung festzulegen. Die Gemeinde Merzenich hat die Hauptsatzung entsprechend abgeändert, so dass zukünftig die öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage veröffentlicht werden. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich hingewiesen.

Zeit und Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung werden auch auf der Homepage der Gemeinde Merzenich veröffentlicht. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse durch Anschlag in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Merzenich hingewiesen.


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Bildnachweise

  • iStock, AlexanderMas
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