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Gemeinde Merzenich

50 Jahre Kreis Düren

Der Merzenicher Helmut Irmen geht in seinem Beitrag auf die Rolle Merzenichs in der kommunalen Neugliederung ein.

50 Jahre kommunale Neugliederung der Gemeinde Merzenich

VON HELMUT IRMEN

In Nordrhein-Westfalen wurde ab dem Jahre 1966 eine kommunale Gebietsreform durchgeführt. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass die überkommenen Gemeindestrukturen, die im Wesentlichen noch auf das 19. Jahrhundert zurückgingen und letztmals im Jahre 1929 durch das Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets eine größere Reform erfahren hatten, nicht mehr zeitgemäß waren und größere, den Zielen der Raumordnung angepasste Strukturen geschaffen werden mussten. Zeil der Reform war für den ländlichen Raum, durch Anregung und Förderung der Bildung von Unter- und Mittelzentren das besiedelte Gebiet möglichst gleichmäßig zu erschließen und mit privaten wie öffentlichen Dienstleistungen zu versorgen.

Die kommunale Gebietsreform wurde in Nordrhein-Westfalen in zwei großen Phasen ab dem Jahre 1966 durchgeführt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1. Januar 1975, als die sechs letzten umfangreichen Gesetze zur Gebietsreform in den Ballungsräumen des Landes in Kraft traten. Die Ämter wurden als Institution vollständig abgeschafft, und die Amtsordnung von 1953, die deren innere Organisation regelte, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 aufgehoben (§ 18 des Neugliederungs-Schlussgesetzes vom 26. November 1974, GV.NW.1974, Seite 1474).

Von der NRW-Gebietsreform war auch das bisher bestehende Amt Merzenich mit den selbständigen Gemeinden Arnoldsweiler, Ellen, Girbelsrath, Golzheim, Merzenich und Morschenich betroffen. So sah das erste Neugliederungsprogramm ab 1966 freiwillige Lösungen vor.

Nach vielen Verhandlungen in den jeweiligen Gemeinderäten bestätigte schließlich das „Gesetz zur Neugliederung des Kreises Düren“ vom 28. Juni 1969 (§ 3), dass sich die bisherigen Gemeinden Girbelsrath, Golzheim, Merzenich und Morschenich aus dem Amt Merzenich zu einer neuen „Gemeinde Merzenich“ zusammenschließen. Dies war ausdrücklich eine vorweggenommene Teillösung auf freiwilliger Grundlage. Die damals auch noch zum Amt Merzenich gehörenden Gemeinden Arnoldsweiler und Ellen wurden in diese Lösung nicht übernommen. Arnoldsweiler, weil es nicht wollte, und Ellen, weil der Gesetzgeber anderer Auffassung war und meinte, dass die Autobahn A4 eine beachtliche Zäsur in Richtung Merzenich darstelle; dabei hatte der Gemeinderat in Ellen vorher für den Verbleib bei der Gemeinde Merzenich votiert.

Die Geburtsstunde der neuen Gemeinde Merzenich war mit dem Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes der 1. Juli 1969.

 

Als zweiter Schritt der kommunalen Gebietsreform trat am 1. Januar 1972 das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen (Aachen-Gesetz) vom 14. Dezember 1971 – GV.NW. S. 414 – in Kraft. § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes lautet:

Die Ämter Birgel, Birkesdorf, Merken und Merzenich werden aufgelöst. […] Rechtsnachfolgerin des Amtes Merzenich ist die Gemeinde Merzenich.

Ellen wurde der Gemeinde Niederzier zugeordnet. Arnoldsweiler gehörte fortan zu Düren. Schließlich wurden die Kreise Düren und Jülich zusammengelegt.

Der ehemalige Gemeindedirektor und Bürgermeister der Gemeinde Merzenich, Hermann-Josef Werres, damals Sachgebietsleiter der Gemeinde Merzenich für die Neugliederung, erinnert sich:

Im Zuge der Verhandlungen für das „Aachen-Gesetz“ war Anfang 1971 vom Innenausschuss des Landtages der Vorschlag eingebracht worden, der neuen Gemeinde Merzenich die Gemeinden Buir und Manheim aus dem Kreis Bergheim zuzuordnen mit dem Argument, dass die Gemeinde Merzenich auf Dauer zu klein und daher nicht lebensfähig sei. Hiergegen hatte der Gemeinderat in Merzenich mit dem Argument der dadurch entstehenden „Zweipoligkeit“ erfolgreich demonstriert. Aber auch der Buirer Gemeinderat war damit nicht einverstanden gewesen, wie das Ergebnis einer gemeinsamen Zusammenkunft der Gemeinderatsmitglieder aus Merzenich und Buir in der Schule in Buir zeigte. Die Ratsmitglieder aus Buir verwiesen darauf, dass auch Buir den Status einer eigenen Amtsverwaltung habe und man nicht gewillt sei, diese aufzugeben. Letztlich war diese Zusammenkunft mit vielen negativen Facetten ausschlaggebend für die einmütige Haltung in Merzenich, sich mit Buir nicht zusammenfinden zu wollen.

Damit wollte sich die Gemeinde Buir nicht abfinden. Es gab keine Ruhe an der „Neugliederungsfront“. Dies war auch dadurch bedingt, dass der Vorschlag des Innenministers NRW zur Neugliederung des Raumes Köln vom 1. März 1974 vorsah, die Gemeinden Buir und Merzenich zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Merzenich sowie die Gemeinden Manheim und Blatzheim zusammen mit Kerpen, Horrem, Sindorf und Türnich zu einer neuen Stadt mit dem Namen Kerpen zusammenzuschließen. Dabei ging er von folgenden Überlegungen aus:

Am Konzept einer selbständigen A-Gemeinde im Raum zwischen Düren und der Erft-Schiene sei festzuhalten. Die zentral-örtliche Ausstattung der Gemeinde Merzenich habe sich seit dem Jahre 1971 erheblich verbessert. Merzenich verfüge jetzt über eine vollständige Grundausstattung für die Sicherung des täglichen Bedarfs. Anders als 1971 komme bei einem Zusammenschluss von Buir und Merzenich daher nur noch Merzenich als Zentralort der Gemeinde in Betracht (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1978, VerfGH 15/77, Seite 4).

Die Gemeinde Buir erhob beim Verfassungsgerichtshof für NRW in Münster Verfassungsbeschwerde. Sie beantragte festzustellen, dass das Köln-Gesetz insoweit verfassungswidrig und nichtig sei, soweit die Gemeinde Buir betroffen sei, da die Einbeziehung der Gemeinden Buir und Manheim in die neue Stadt Kerpen vorgesehen sei. Dies verletze die Vorschriften der Landesverfassung.

Der von der Gemeinde Buir beauftragte Professor Dr. Hans Hirsch, Institut für Wirtschaftswissenschaften der Rheinischen-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, stellte in seinem Gutachten aus dem Jahre 1974 fest:

Die nachteiligen Folgen, zu denen eine Verwirklichung des Vorschlages des Innenministers führen muss, seien noch einmal zusammengefasst:

Die Regelung verletzt die Interessen aller Ortschaften des Raumes Buir außer denen von Merzenich und Girbelsrath. Dies ist am auffälligsten bei der Gemeinde Manheim. Dass ihre Zuordnung nach Kerpen-Horrem nicht befriedigt, ist selbst den gewundenen Verlegenheitsbegründungen im Vorschlag des Innenministers anzumerken.

Es ist jedoch ein Verstoß gegen fundamentale Grundgedanken unserer politischen Ordnung, dem Geiste nach auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn Gemeinden im Verfahren der kommunalen Neugliederung nur als Restgröße behandelt und einer Kommunalstruktur nachträglich angeflickt werden, die ohne Rücksicht auf ihre gerechtfertigten Interessen und Bedürfnisse entworfen wurde. Schon, dass sich für die Eingliederung der Gemeinde Manheim im Rahmen des Innenminister-Vorschlags eine vernünftige Lösung nicht finden lässt, ist ein fundamentaler Einwand gegen diesen Vorschlag.

Ebenso ist erwiesen, dass der Vorschlag sich über die gerechtfertigten Interessen des Unterzentrums Buir hinwegsetzt, weiterhin aber, dass nach der Eigenart der geographischen Lage für die Ortschaften Blatzheim, Golzheim und Morschenich der Ort Buir den bestgeeigneten Gemeindesitz darstellt, da Buir für diese Orte wie für Manheim ein natürliches Zentrum, dazu aber mit ungewöhnlich guten Verkehrsbindungen ausgestattet ist.

So entspricht der Vorschlag des Innenministers im Ergebnis nur eng verstandenen Lokalinteressen der Ortschaften Merzenich und Girbelsrath. Eine solche Ausrichtung des Vorschlags ist unzulässig schon deshalb, weil über die Lage eines Zentrums nicht nach den Interessen der zum Zentrum ausgewählten Ortschaft selbst entschieden werden darf, sondern im Gegenteil vor allem nach den Interessen der anderen Ortschaften, denen dies Zentrum zu dienen bestimmt ist. Der Gesichtspunkt ist in diesem Falle noch deshalb besonders unangemessen, weil die Ortschaft Merzenich sich ihrer Lage und Struktur nach gegenüber dem Gebiet, zu dessen Zentrum sie gemacht werden soll, in einer Außenseiterstellung befindet: sie liegt ihm gegenüber in extremer Randlage dazu abseits der das Gebiet verbindenden Verkehrslinien, und sie ist auch in ihrer Struktur abweichend von den anderen Ortschaften in erheblichem Maße durch ihre Eigenschaft als Wohnvorort der Stadt Düren bestimmt.

Ebenso gewichtig sind die Schäden, die infolge der Auflösung des Unterzentrums Buir für die gesamte räumliche Struktur entstehen, in der dieses Unterzentrum ein Glied sein sollte. Wie gezeigt wurde, entsteht hier gerade an der Hauptentwicklungsachse des Gebietes ein nicht mehr strukturiertes Leerfeld; die in dem Raum gelegenen Gemeinden dagegen werden durch divergierende Zuordnung über größere Distanzen hinweg aus ihrem natürlichen Zusammenhang gerissen.

Damit wird wie zugleich gezeigt wurde, auch das Mittel- und Oberzentrum Düren geschädigt, indem gerade an seiner Schwachstelle seines Einflussbereichs ein Glied aus dem Kranze seiner Unterzentren herausgebrochen wird. – In dieser Aussage ist einbeschlossen, dass – wie gleichfalls bereits ausgeführt wurde – eine Zuordnung der um das Unterzentrum Buir zu schaffenden Gemeinde zum Kreis Düren niemals hätte zweifelhaft sein sollen. Es ist ein ausgesprochenes und wiederholt bekräftigtes Prinzip der kommunalen Neugliederung, den Bedürfnissen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Struktur entsprechend solche Grenzziehungen der Verwaltungsgliederung aufzuheben oder zu berichtigen, die allein auf überholten Zuordnungen früherer Zeiten beruhen. Es ist kaum zu verstehen, dass im Falle Buir dieser Gesichtspunkt keine Anwendung gefunden hat. Noch bei der Diskussion des Aachen-Gesetzes ist man weitgehend, zum Teil wie selbstverständlich, von der Voraussetzung ausgegangen, dass die überkommene, aber wirtschaftlich durch nichts gerechtfertigte Zuordnung des Buirer Bereichs im Kreis Bergheim bestehen bleiben müsse, und an diesem Umstand ist schließlich die damals vorgeschlagene Regelung gescheitert, die im übrigen der geschilderten räumlichen Struktur jedenfalls sehr viel besser entsprach als die jetzt vorgeschlagene.

Im Interesse einer gesunden und gleichmäßigen Weiterentwicklung des Grundrasters der zentralörtlichen Gliederung wie des dadurch bedingten angemessenen und gleichberechtigten Zugangs der Bürger zu den Einrichtungen öffentlicher Daseinsvorsorge auch in den ländlichen Gebieten möchte man wünschen, dass der Landtag bei der Beratung des Neugliederungsgesetztes für den Kölner Raum die Mängel des vorliegenden Vorschlags für den Buirer Bereich erkennen und eine sachgerechte Regelung beschließen möge.

Die Gemeinde Buir erstellte am 31. Mai 1974 auch selbst eine Stellungnahme zum vorgesehenen Zusammenschluss mit Kerpen:

Aus diesen Gegenüberstellungen zeigt sich sehr deutlich, dass bei mehr Mut zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Aachen-Gesetzes die hierin festgelegte bessere Lösung – vollzogen anstatt aufgeschoben – keinen Spielraum gelassen hätte für die heute erkennbaren, egoistischen politischen Wandlungen, denn die sachliche Entscheidung ist dem Wechselspiel der Politik geopfert worden. Im Übrigen scheint uns das Kernziel der Neuordnung hier fast vergessen: gewachsene Nahversorgungsbereiche decken sich nicht mit zu bildenden Verwaltungseinheiten.

 

Der Neugliederungsdebatte setzte schließlich das Köln-Gesetz in § 7 GV.NW 1974 S. 1072 ein Ende. Es beschloss die Eingliederung von Buir nach Kerpen an Stelle eines Zusammenschlusses mit Merzenich. Merzenich blieb selbstständig.

Die hiergegen oben beschriebene Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Die Beschwerde der Gemeinde Buir wurde mit Urteil vom 21. Oktober 1978 zurückgewiesen.

Die kommunale Gebietsreform wurde mehrere Jahre und auch emotional heiß diskutiert. In Buir und Merzenich war sie Gegenstand fast jeder Gemeinderatssitzung.

 

Bei der Talk-Runde:

40 Jahre Kreis Düren – wie er wurde, was er ist

am 31. Oktober 2012 verdeutlichte Felix Röhlich augenzwinkernd, mit welcher Emotionalität diskutiert wurde. Er vertrat damals offen die Meinung, dass Merzenich zu Düren gehören solle und erhielt als Antwort aus Merzenich ein anwaltliches Schreiben, solche Äußerungen in der Öffentlichkeit bitte zu unterlassen.

Die Wogen sind heute geglättet. Zum Zeitpunkt der Bildung der Gemeinde Merzenich am 1. Juli 1969 waren 6.270 Einwohner gemeldet. Es gab noch keine Kindergärten, in den Ortsteilen bestanden noch die guten alten Volksschulen, erst am Anfang standen Kanalisierung und Straßenbau, Baugebiete wurden erschlossen. Die Gemeinde Merzenich zählt heute über 10.000 Einwohner und hat alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Kritiker, auch nicht wenige im zuständigen Innenausschuss des Landtages, die damals meinten, die Gemeinde Merzenich sei bei der vorerwähnten Einwohnerzahl im Einzugsbereich der Stadt Düren auf Dauer nicht lebensfähig, sind mit Blick auf die spätere Entwicklung eines Besseren belehrt worden. Merzenich ist heute eine funktionierende Kommune mit großem Potential.

 

Abschließend noch einige persönliche Anmerkungen des früheren Gemeindedirektors und Bürgermeisters Hermann-Josef Werres:

Zeitweise hing alles am berühmten ‚seidenen Faden‘. Immer wieder stand im politischen Raum die Frage, ob man Merzenich nicht auch wegen der Nähe zur Stadt Düren nach Düren eingliedern solle. Die Merzenicher haben es aber durch viele geschickte ‚Manöver‘ verstanden, sich den Eingliederungsbemühungen der Stadt Düren zu entziehen. Es wurden Gutachten in Auftrag gegeben und in das Verfahren eingebracht, um jeweils unsere Position zu stützen…

Auch Arbeitsbesuche maßgeblicher Politiker des Landtages fanden regelmäßig statt. In guter Erinnerung ist ein Treffen in Höhe der ‚Schönen Aussicht‘, bei dem der damalige Vorsitzende des zuständigen Innenausschusses des Landtages und späterer Kölner Regierungspräsident, Franz-Josef Antwerpes, davon überzeugt werden musste, dass mit dem Blick von der Höhe der ‚Schönen Aussicht‘ auf Düren und der Zäsur der damals in Planung befindlichen neuen Autobahn Rotterdam-Euskirchen, die zwischen Merzenich und Düren verlaufen sollte, Merzenich einfach selbständig bleiben müsse. Letzter Akt der kommunalen Neugliederung waren schließlich die mit der Stadt Düren und der Gemeinde Niederzier abzuschließenden ‚Gebietsänderungsverträge‘. So hatte das erheblich verkleinerte ‚Amt Merzenich‘ Mitarbeiter an die Stadt Düren abzugeben und die Vermögens- und Schuldensituation musste aktualisiert werden.

 

Resümierend bleibt festzuhalten, dass sich für die ‚Merzenicher‘ die intensive Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung gelohnt haben. Merzenich ist nicht wie andere im Kreis der Stadt Düren gelegene Gemeinden der Stadt zugeordnet worden, sondern hat seine Selbständigkeit erhalten.

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Literatur:

Werres, Hermann-Josef, 50 Jahre Gemeinde Merzenich, www.gemeinde-merzenich.de/rathaus/archivpressemitteilungen.

Hirsch, Hans, Der Raum Buir-Merzenich in der kommunalen Neugliederung, Düren, 1974.

Gemeinde Buir, Studie zur Neugliederung des Raumes Buir und vergleichende Darstellung der Argumentation im Aachen-Gesetz und im Köln-Vorschlag, Buir, 31.05.1974

Johnen, Stephan, Talkrunde „40 Jahre Kreis Düren, wie er wurde, was er ist“, in: Aachener Zeitung vom 31.10.2012.

Hüttemann, Josef, 25 Jahre neuer Kreis Düren, in Jahrbuch des Kreises Düren 1998, Seite 61–70.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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