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Gemeinde Merzenich

Wie geht es mit dem Schulunterricht jetzt weiter?

Wie das Schulministerium NRW nun auch offiziell mitteilt, wird der Präsenzunterricht in den Schulen ab sofort bis zum 31. Januar ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelungen gelten auch für alle Abschlussklassen.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindewohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt! Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten unter anderem für die noch in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibenden Klausuren und Prüfungen in den jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs.

In folgender Weise sollen die Lehrkräfte an den Schulen unterstützt werden:

Bereitstellung digitaler Endgeräte

Bereitstellung von sogenannten FFP-2 Masken bis zu den Osterferien

Sechs anlass- und kostenlose sowie frei wählbare Corona-Testungen

Am 25. Januar werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung will das NRW-Schulministerium über die Beschlüsse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen informieren.

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