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Gemeinde Merzenich

Wettbewerb „Unternehmen Revier 2019“: Akteure und Institutionen können Projektideen noch bis zum 30. September 2018 einreichen!

Ende August haben sich bereits zahlreiche Akteure im Technologiezentrum Jülich und am Eschweiler Blausteinsee eingefunden, um sich über das Förderprogramm zu informieren und gemeinsam an Projektvorschlägen und Zukunftsstrategien zu arbeiten. Noch bis zum 30. September 2018 können Interessierte Akteure und Institutionen das Beratungsangebot der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in Anspruch nehmen und Wettbewerbsbeiträge einreichen.

Hintergrund: Etwa eine Million Euro fließen pro Jahr in das Rheinische Revier. Der Bund fördert mit dem Programm „Unternehmen Revier" Projektideen und Kooperationen, die den Strukturwandel vorausschauend gestalten. Die Einreichungsfrist endet am 30. September 2018. Bis dahin berät die Zukunftsagentur Rheinisches Revier interessierte Akteure und Institutionen und nimmt Projektanträge entgegen.

Zukunftsthemen gesucht!

Mögliche Antragssteller, also Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen, Forschungsinstitute, Vereine, Bürgerinnen und Bürger, sind zur Beteiligung am Wettbewerb aufgerufen. Bereits in den vergangenen Wochen sind neue Antragssteller gemeinsam mit Personen und Institutionen aus bestehenden Projektnetzwerken an einen Tisch gebracht worden, um sich zu Zukunftsthemen auszutauschen. Behandelt wurden die Themen Energie, Mobilität, Wohnen und Leben im Quartier, Flächenentwicklung, Freiraum, Landwirtschaft, Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung und Infrastruktur. Auch weiterhin können sich interessierte Personen und Institutionen melden, um Projektideen einzureichen.

Fristende und Rahmenbedingungen für Projektanträge

Stichtag für die Projektanträge, die im Rahmen des Projektaufrufes 2019 gefördert werden sollen, ist der 30. September 2018. Interessierte Projektverbünde sowie Akteure und Institutionen erhalten Informationen und Antragsformulare zum Projektaufruf „Unternehmen Revier" unter www.rheinisches-revier.de/unternehmen-revier

Rechtliche Grundlage des Programms ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in den Braunkohlebergbauregionen im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier" vom 1. November 2017.

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