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Gemeinde Merzenich

Tipps zum Osterfest – was darf und kann man noch machen?

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz weist noch einmal darauf hin, dass laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) alle Formen von Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt sind. Darunter fallen leider auch die traditionellen Oster- und Brauchtumsfeuer.

Die meisten gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf den öffentlichen Raum, wo bei Ansammlungen von mehr als 2 Personen ein Bußgeld von 200 Euro pro beteiligter Person fällig ist. Wer beim Grillen oder Picknicken im Freien erwischt wird, wird mit 250 Euro pro beteiligter Person zur Kasse gebeten.

Die Eltern oder Großeltern im Altenheim oder im Krankenhaus zu besuchen, das ist auch über die Ostertage nicht gestattet. Wer gegen Besuchsverbote verstößt, dem droht ein Bußgeld von 250 Euro. Bei Wiederholungsfällen kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Zwar darf man seine Verwandten auch weiterhin in deren Haushalt aufsuchen, jedoch wird davon seitens der Behörden abgeraten, gerade wenn es sich um Personen aus der Risikogruppe handelt.

Auch der Osterspaziergang ist nur eingeschränkt möglich. Nicht mehr als 2 Personen dürfen miteinander an die frische Luft. Wenn es sich um den Partner oder um die im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder handelt, dann auch mehr. Trifft man bei Spazieren den Nachbarn oder einen Bekannten, so ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die bei den Kindern so beliebte Ostereiersuche ist im heimischen Garten auch weiterhin gestattet. Bei einem Garten, den sich mehrere Mietparteien teilen, muss auf den Mindestabstand zu anderen Personen geachtet werden.

Wie sieht es mit dem Osterbrunch oder Oster-Kaffee aus? Wer Freunde oder Bekannte zu sich einlädt, handelt streng genommen rechtswidrig, denn das Kontaktverbot gilt auch für die eigenen vier Wände. Eine behördliche Kontrolle ist zwar kaum möglich, allerdings wird seitens der Politik an die Vernunft und Solidarität appelliert, sich an die Regeln zu halten.

Für viele Menschen hat der Besuch von Gottesdiensten gerade über die Ostertage eine ganz besondere Bedeutung. Da in diesem Jahr alle kirchlichen Veranstaltungen ausgesetzt wurden, bleibt einem nur der „Besuch“ einer Online-Übertragung. Hier gibt es allerdings ein reichhaltiges (lokales) Angebot. Streams oder Live-Übertragungen findet man auf  www.bistum-aachen.de,  www.aachenerdom.de oder auf der Facebookseite der Evangelischen Gemeinde zu Düren.

Essen gehen wird auch über die Ostertage bis mindestens 14. April nicht möglich sein, denn Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Sie dürfen jedoch alternativ Speisen zum Mitnehmen anbieten, wie beispielsweise Imbisse, oder zu Ihnen nach Hause liefern. Auch hier gibt es lokale Angebote, wie die Fleischerei Müller aus Golzheim (02275/1585) oder die Gaststätte Uhlemann in Girbelsrath (0163/3376617).

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