Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen. Aber auch Erlasse, die über die fünf Bezirksregierungen an die Kommunen weitergeleitet werden, werden bei Regelungsbedarf veröffentlicht.