Bund und Länder haben sich am 22.03.2020 auf ein einheitliches Kontaktverbot geeinigt. Unsere Landesregierung hat diese Maßnahmen in einer Rechtsverordnung geregelt. Diese Rechtsverordnung ist diesem Amtsblatt als Beilage beigefügt. Entsprechend dem Wunsch des Verordnungsgebers werden wir die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchsetzen.