Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt mindestens 181 Abgeordnete.
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Das aktive Wahlrecht hat, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Bei der Wahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.
Hygienekonzept für Urnenwahlräume in Verbindung mit Maskenempfehlung:
Eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske besteht laut aktuell gültiger Coronaschutzverordnung nicht mehr. Seitens des Landeswahlleiters wird das Tragen einer Maske aber empfohlen.