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Gemeinde Merzenich

Grünes Licht für den Muttertag!

Angesichts des bevorstehenden Muttertages am kommenden Sonntag, 10. Mai, hebt das Gesundheitsministerium NRW die aktuell bestehenden generellen Besuchsverbote in Pflege- und Senioreneinrichtungen auf. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher.

Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Dauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.

Alle Besucher sollen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden, bei dem unter anderem auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage beantwortet werden müssen. Dadurch soll das Risiko des Besuchs von Infizierten, Kontaktpersonen und von Personen mit Erkältungszeichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch müssen Besucherinnen und Besucher die erforderlichen Schutzmaßnahmen erklärt und sie gegebenenfalls begleitet werden.

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