Auch für die Fahrschulen ergibt sich ab Montag, 27.04.2020 eine Änderung. Unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften dürfen die Fahrschulen in NRW ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ein Abstandsgebot in den Fahrzeugen gibt es nicht, hier ist lediglich die Personenzahl eingeschränkt.
Die dazugehörige Allgemeinverfügung des Landes NRW finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/ausnahmegenehmigungen_fahrschulen_nrw.pdf