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Gemeinde Merzenich

Erlass Betreuungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat gestern wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen (Link zur Pressemitteilung:  https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung).

Diese über die Regelungen für die Schulen hinausgehende strenge Maßgabe ist in einer aufsichtlichen Weisung durch das Ministerium (siehe Anlage) mit folgenden Maßgaben konkretisiert worden:

  • Sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) haben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Kindern im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen.

  • Auszunehmen sind Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson ist. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

    Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. 

Nach heutiger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Düren werden wir diese Weisung für die fünf Kindertageseinrichtungen des Trägervereins Tageseinrichtungen für Kinder, Merzenich e.V. ab Montag (16.03.) bis zum 19.04.2020 wie folgt umsetzen:

  1. Betretungsverbot für Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie deren Erziehungsberechtigten und deren Betreuungspersonen. Das Betretungsverbot gilt bereits ab der Eingangstür!

  2. Bitte tragen Sie dafür Sorge, falls Sie als Schlüsselperson im Sinne der o.g. Ausnahmeregelungen eine Betreuungsmöglichkeit benötigen, dass Sie bereits ab dem ersten Tag (16.03.) eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen müssen. Ausnahmen von dieser Regelung werden nicht zugelassen. Wir sind angehalten, die klare Weisung des Ministeriums umzusetzen.

  3. Sollten Sie zu dem Ausnahmekreis gehören, und die Bestätigung des Arbeitgebers nicht bereits am Montag vorlegen können, wenden Sie sich bitte umgehend per Mail an Frau Julia Lövenich (jloevenichgemeinde-merzenichde) oder an Herrn Michael Höhn (mhoehngemeinde-merzenichde) oder an die Mobilnummer 01577 2680786. Wir versuchen dann gemeinsam eine Lösung zu finden.

Die handelnden Personen des Trägervereins sowie allen Beteiligten bzw. handelnden Behörden ist bewusst, dass diese Grundsätze einen massiven Eingriff in den Alltag aller Familien darstellen und weitreichende Folgen haben.

Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und stellen in dieser Krisensituation die Verantwortung für die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner über alles in den Vordergrund.

Für allgemeine Fragen steht die NRW-Hotline  0211/91191001 zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Kreis Düren ein Hotline-Zentrum eingerichtet. Dieses erreichen Sie montags bis freitags von 8-16.30 Uhr unter  02421/221053920.

 

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