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Gemeinde Merzenich

Elternbrief Kita-Öffnung

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat beschlossen, dass ab dem 08.06.2020 das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen wird.

Alle Kinder haben dann wieder grundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten - Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.

Auf dieser neuen Stufe des Öffnungsschrittes ist eine Bevorzugung einzelner Personengruppen nicht mehr vorgesehen, dass bedeutet die Notbetreuung endet mit dem Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie soll die Betreuung unter Maßgaben des Infektionsschutzes grundsätzlich in eingeschränktem Umfang angeboten werden.

Dies bedeutet konkret, dass sich der Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Wochenstunden reduziert (25 Stunden auf 15 Stunden wöchentlich, 35 Stunden auf 25 Stunden wöchentlich und 45 Stunden auf 35 Stunden wöchentlich).

Wichtig ist allerdings, dass keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome jeglicher Art aufweisen. Außerdem dürfen sie nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Auch hierbei sind Art und Ausprägung der Symptome unerheblich. Hierzu muss einmalig schriftlich eine Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern und Eltern von beiden Erziehungsberechtigten abgegeben werden.

Diese Erklärung muss vor Betreuung des Kindes in der Kita vorliegen. Hierzu wird ein Vordruck auf der Homepage der Gemeinde Merzenich oder durch die Kita-Leitung bereitgestellt.

Wie sich die genaue Ausgestaltung des reduzierten Betreuungsumfanges für jede einzelne Kita gestaltet, wird zurzeit noch ausgearbeitet. Die Kita-Leitungen werden hierzu im Laufe der nächsten Woche zu Ihnen Kontakt aufnehmen.

 

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