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Gemeinde Merzenich

Änderungen und Verlängerung der Coroaschutzverordnung

Die Landesregierung NRW hat die aktuell bestehende und bis 31. Januar 2021 gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) bis zum 14. Februar 2021 verlängert und Anpassungen vorgenommen. Im Gemeindegebiet Merzenich ansässige Unternehmen und Betriebe erhalten eine gesonderte Benachrichtigung mit den für sie und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern relevanten Änderungen.

„Wir müssen weiter durchhalten. Die aktuellen Zahlen in unserem Gemeindegebiet und der kreisweite Impfstart geben zwar Anlass zur Hoffnung, dennoch ist die Gefahr des Virus, gerade im Hinblick auf die neu aufgetretenen Mutationen, noch nicht gebannt“, so Bürgermeister Georg Gelhausen.

Für die Bürgerinnen und Bürger sind vor allen Dingen Änderungen beim Tragen von Gesichtsmasken von Interesse (ab 25. Januar2021). Neu ist, dass in Geschäften und anderen geschlossenen Räumlichkeiten (Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, etc.), auf Wochenmärkten, bei der Benutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie während Gottesdiensten medizinische Masken getragen werden müssen. Medizinische Masken sind: OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Masken (KN95/N95).

Alle weiteren Regelungen, die Kontaktbeschränkungen, Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen, Schulen und Kindergärten, Kultur, Sport, Freizeiteinrichtungen, Handel, Handwerk, Gastronomie, Tourismuseinrichtungen oder Veranstaltungen betreffen, bleiben nahezu unverändert bis zum 14. Februar 2021 bestehen.

Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung finden Sie auf der Homepage der Landesregierung unter  www.land.nrw/corona.

Informationen zum Ablauf der Impfungen gegen das Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Kreises Düren unter  www.kreis-dueren.de/impfzentrum

 

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