Der Kreis Düren liegt derzeit (19.10.20 – 0.00 Uhr) bei einer Wocheninzidenz von 68,0 (>50). Somit werden besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, die der Kreis durch die Feststellung der Gefährdungsstufe 2 nun ausgelöst hat. Durch die Allgemeinverfügung des Kreises Düren wird somit der § 15a CoronaSchVO NRW Stand 17.10.2020 in Kraft gesetzt.
Die Gemeinde Merzenich hat als kreisangehörige Kommune diese Allgemeinverfügung ebenfalls umzusetzen.
Die Maßnahmen sind in der beigefügten Übersicht zu ersehen.
Dabei wurden für die Stadt Düren und die Stadt Jülich in der Allgemeinverfügung Bereiche näher definiert, in denen – auch im Außenbereich – eine Maskenpflicht besteht.
Für die Stadt Düren ist es der Bereich der Fußgängerzone und der engen Innenstadt (näher definiert in der Verfügung). Für die Stadt Jülich die Passage Kleine Kö, die Kölnstraße vom Bereich Poststraße bis zur Kurfürstenstraße.
Es gilt, durch die Einhaltung der Maßnahmen die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen.
Bitte halten Sie Abstand, tragen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung, halten Sie sich an die Hygieneregeln und vermeiden Sie möglichst Kontakte.
Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Düren finden Sie unter:
Weitere aktuelle Rechtsbestimmungen, wie CoronaSchVO, Hygieneschutzkonzept und Bußgeldkatalog finden Sie unter:
Bleiben Sie gesund.