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Gemeinde Merzenich

Beitragsbefreiung

In einer Dringlichkeitsentscheidung hat der Rat der Gemeinde Merzenich die Aussetzung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der offenen Ganztagsschule im Zuge der Corona-Pandemie für den Monat Januar 2021 beschlossen. Und zwar unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird bzw. wurde.

Hintergrund ist die Verlängerung des Distanzunterrichts auf Grundlage der bis zum 14. Februar 2021 verlängerten Coronaschutzverordnung. „Wir möchten auf eine Erhebung der Elternbeiträge für schulische Gemeinschaftseinrichtungen von allen Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 verzichten und damit in der aktuellen Situation kurzfristig ein positives Signal setzen und für eine kleine finanzielle Erleichterung sorgen“, so Bürgermeister Georg Gelhausen.

Die Dringlichkeitsentscheidung dient als Rechtsgrundlage zur Aussetzung der Elternbeiträge und soll am 25. Februar 2021 vom Gemeinderat genehmigt werden. Nach Rücksprache mit den Kommunen aus dem Kreis Düren haben sich alle Bürgermeister darauf geeinigt, so zu verfahren!

Die Beitragsbefreiung gilt auch für Eltern, für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.

Im Zuge der Wiederaufnahme des schrittweisen Unterrichtsbetriebes in der Primärstufe werden Ganztags- und Betreuungsangebote nur im Umfang der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen vor Ort wiederaufgenommen. Aktuell ist noch nicht absehbar, ob nach dem 14. Februar 2021 wieder ein geregelter Präsenzunterricht stattfinden kann.

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