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Gemeinde Merzenich

Änderung für Notbetreuungen in den Grundschulen

Liebe Eltern,
der Schulunterricht für die Grundschulen wird nach den Osterferien noch nicht regulär aufgenommen. Erst ab dem 04.05.2020 wird der Unterricht für einzelne Jahrgänge in besonderer Form starten. Darüber werden Sie aber noch rechtzeitig in einem weiteren Schreiben informiert, da wir dazu noch auf konkrete Informationen vom Ministerium angewiesen sind.
In der Zwischenzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler über die Klassenleitungen Anweisungen/ Material für die häusliche Schularbeit. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder weiterhin dabei, so wie es für Sie zu leisten ist. Vielen Dank!

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW setzt in den Schulen die bewährte Notbetreuung fort.

Von Montag (20.04.2020) bis Mittwoch (22.04.2020) gilt für die Inanspruchnahme des Betreuungsbedarfes die Anlage 1 („Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung bis zum 22. April“).

Die Regelung für die Notbetreuung wird ab dem 23. April um weitere Bedarfsgruppen erweitert. Vergleichen Sie dazu die Liste „Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23.04.2020“ im Anhang.
Die Familien, die in der Vergangenheit Ihre Bescheinigungen vorgelegt und bereits Betreuung in Anspruch genommen haben, müssen dies nicht erneut tun! Füllen Sie einfach die Tabellen aus und senden Sie uns eine Foto-E-Mail.
Die Familien, die ab dem 23.04.2020 Gebrauch von der erweiterten Betreuung machen wollen, müssen der Schule zeitnah einen Nachweis vom Arbeitgeber vorlegen (Falls dazu noch einheitliche Vorlagen entwickelt werden sollten, so werden wir Ihnen diese per E-Mail versenden.).

Kinder können die Angebote nur dann wahrnehmen, wenn sie im Allgemeinen nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Kinder, die bis 16 Uhr in der Schule betreut werden, erhalten kein Mittagessen. Daher denken Sie bitte daran, Ihrem Kind nicht nur das übliche Frühstück mitzugeben, sondern auch einen weiteren „Snack“ bzw. Zwischenmahlzeit einzupacken.
Dieses Schreiben gilt für die Elternschaft der Katholischen Grundschule in Merzenich und für die Elternschaft der Katholische Grundschule in Golzheim.
Dieses Vorgehen wurde mit dem Schulträger besprochen und abgestimmt.

Bitte füllen Sie die Tabelle für uns aus und geben Sie diese bei uns ab (Foto per E-Mail/ persönlich/ Fax).

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