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Gemeinde Merzenich

Was bedeutet der Corona-Lockdown für die Gemeinde Merzenich?

Mit Wirkung zum 2. November 2020 trat die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie ist zunächst gültig bis zum 30. November 2020. Die stets aktuell gültigen Verordnungen, Hinweise, FAQs, Corona-Fallzahlen, etc. finden Sie auf der Seite des Landesministeriums auf www.land.nrw/corona.

Was bedeutet dies nun – außer den ohnehin wirksamen Maßnahmen – konkret für die Gemeinde Merzenich?

Selbstverständlich müssen auch in der Gemeinde sämtliche Cafés, Kneipen, Restaurants und Vergnügungsbetriebe vorerst bis Ende November schließen. Auch der Vereinssport mit dem dazugehörigen Spielbetrieb darf nicht weiter betrieben werden. Die Vereine und Betriebe wurden bereits vom Bürgermeister über entsprechende Maßnahmen informiert.

Bereits geplante Veranstaltungen, für die zum Teil bereits schon Karten verkauft wurden, sind bis auf weiteres abgesagt. Darunter fallen das Kirchenkonzert am 8. November in der Laurentiuskirche, die beiden Kabarettveranstaltungen des Kulturzentrums KOMM und der Stadtwerke Düren in der Weinberghalle (21.11.2020 und 3.12.2020) sowie das Ehrenamtsfest.

Die Bürgerhäuser im Gemeindegebiet sind auch für die Jugend- und Seniorenarbeit vorläufig geschlossen. Die Sozialarbeiter stehen aber weiterhin für Fragen und Hilfestellungen unter den bestehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Der Rathaus-Betrieb läuft derzeit noch im „Normal-Modus“, so dass keine Dienstleistungen eingeschränkt sind. Bürgermeister Georg Gelhausen hat zur Bewältigung der aufkommenden Aufgaben den Krisenstab reaktiviert, der sich regelmäßig berät und entsprechende Maßnahmen und Informationen für die Bevölkerung vorbereitet.

Bitte beachten Sie, dass alle Dienststellen nach wie vor nur für den termingebundenen Publikumsverkehr geöffnet sind. Der Zugang erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache! Einen Termin können Sie entweder telefonisch unter 02421/399-0 oder per E-Mail unter  terminegemeinde-merzenichde vereinbaren.

Die Zweigstelle des Bürgerbüros an der Dürener Straße 4 bleibt geöffnet und kann zu folgenden Zeiten aufgesucht werden:

Dienstags von 14.30 bis 17.30 Uhr

Donnerstags von 15 bis 18 Uhr

Samstags von 9 bis 12 Uhr

In der Zweigstelle des Bürgerbüros können 4-Fahrten-Tickets, Abfallsäcke, Sperrmüllkarten, Windelsäcke und Gelbe Säcke erworben werden. Gebührenpflichtige Transaktionen können derzeit nur in Barzahlung abgewickelt werden, bitte bringen Sie außerdem Ihren Personalausweis mit.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Infektionslage der Zugang zur Zweigstelle des Bürgerbüros nur eingeschränkt möglich ist. Halten Sie bitte Abstand und tragen Sie beim Betreten der Räumlichkeit eine Mund-Nase-Bedeckung!

Trauungen und Beerdigungen sind weiterhin zulässig. Beachten Sie hierzu §13 der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung vom 2. November 2020.

Nutzen Sie für weitergehende Informationen rund um die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf das öffentliche Leben im Kreis Düren die Informationsseite der Kreisverwaltung unter  www.kreis-dueren.de (Aktuelles/Informationen Coronavirus).

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