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Gemeinde Merzenich

Europawahl - das müssen Sie wissen!

Am 9. Juni sind Europawahlen - Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben dann Möglichkeit, die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP).

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Sie möchten per Briefwahl abstimmen?

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde Merzenich einen sogenannten Wahlschein beantragen. 

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises wählen.

Hier der  Link (Öffnet in einem neuen Tab)mit allen Informationen, die Sie dazu benötigen.

Infos zur Europawahl 2024

Stimmabgabe nur in einem Land möglich

Wer in Deutschland seine Stimme abgibt, kann zwischen den hier nominierten Wahlbewerbern wählen. Wer hingegen lieber die Kandidaten seines EU-Heimatstaats wählen möchte, muss dies im jeweiligen Land tun und sollte sich bis 19. Mai aus dem deutschen Wählerverzeichnis streichen lassen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Informationsaustausch vereinbart, um eine unzulässige doppelte Stimmabgabe sowohl im Herkunfts- als auch im Wohnsitzland zu verhindern. Zulässig ist jedoch, dass sich Angehörige eines anderen EU-Staats von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in Deutschland als Kandidaten aufstellen lassen.

Aktives Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt

Konnten bei der Europawahl 2019 3,7 Millionen Deutsche und bis zu 200.000 andere EU-Staatsbürger erstmals wählen gehen, so sind es bei der anstehenden Wahl etwa 4,8 Millionen Deutsche und bis zu 300.000 andere EU-Staatsangehörige. Der Anstieg ist auf die Wahlrechtsänderung zurückzuführen, denn der Bundestag hat das aktive Wahlalter bei der Europawahl von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

2,5 Millionen der 5,1 Millionen potenziellen Erstwähler in Deutschland sind Frauen. Betrachtet man die Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, so überwiegt auch hier der weibliche Anteil. 29,5 Millionen Männern stehen 31,4 Millionen Frauen gegenüber. Bei den EU-Ausländern dominieren hingegen die männlichen Wahlberechtigten mit 2,2 Millionen gegenüber 1,9 Millionen Frauen.

Recht auf Briefwahl

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen, auch wenn er sich vorübergehend im Ausland aufhält. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich, etwa per E-Mail oder auch per Fax, nicht jedoch telefonisch gestellt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall ist die Antragstellung auf elektronischem Weg ausgeschlossen. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Wahlscheine bis 7. Juni beantragen

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Wahlschein so früh wie möglich zu beantragen und nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Die Antragstellung ist bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich, in besonderen Ausnahmefällen noch bis 15 Uhr am Wahltag, dem 9. Juni, etwa wenn jemand plötzlich erkrankt ist und den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Die Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert sein und so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl verschickt.

Letzte Europawahl ohne Sperrklausel

Für kleine Parteien ist diese Wahl besonders interessant, da es in Deutschland die letzte Europawahl ist, bei der es keine Sperrklausel gibt, also keinen Mindestprozentsatz an Stimmen, um überhaupt ins Parlament einziehen zu können. Bei Bundestagswahlen gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Spätestens zur nächsten Europawahl 2029 sollen Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen im Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei bis höchstens fünf Prozent festlegen müssen. Das sieht der EU-Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments („Direktwahlakt 2018“) vor, dem der Bundestag bereits am 15. Juni 2023 zugestimmt hat (20/6821, 20/7250).


Frau Judith Dewies
Frau Mirjam Bergsch

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