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Gemeinde Merzenich

Einblick in den Lärmaktionsplan

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen.

Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Gemeinde Merzenich besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßen- sowie Schienenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundeserfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeitraum vom 05. Dezember 2023 bis zum 14. Januar 2024 über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplanes informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben.

Im zweiten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Gemeinde Merzenich erneut auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf des Lärmaktionsplanes und den darin festgestellten Maßnahmen Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Erstellung des finalen Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt die finale Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Hier wird der Lärmaktionsplan präsentiert. Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Merzenich erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“:

 https://beteiligung.nrw.de/portal/merzenich/startseite (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Möglichkeit zur Stellungnahme ist bis zum 26.04.24 möglich. Anonyme Stellungnahmen sind nicht möglich.

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