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Widerspruch gegen den Internetdienst Google Street View
Das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen,
vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die
Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden können. Weitere
Informationen des BMELV sind unter www.bmelv.de verfügbar.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen
Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten
Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter
folgenden Adressen eingelegt werden,
per E-Mail an: streetview-deutschland@google.com
oder per Briefpost an: Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße
19, 20354 Hamburg.
Anzugeben sind neben Ihrem Namen und Vornamen, Straße und Hausnummer der
Liegenschaft. Zusätzlich muss das Gebäude näher beschrieben werden, damit
es unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Der
Widerspruch muss handschriftlich unterschrieben werden. Eine Begründung des
Widerspruchs ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Google
hat zwischenzeitlich ein elektronisches Werkzeug entwickelt, mit dem die
Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des
Dienstes identifizieren können. Dieses Werkzeug steht unter www.google.de/streetview
im Internet zur Verfügung.
Widerspruch zum Download (BMELV) im "DOC-Format"
Widerspruch zum Download (BMELV) im "PDF-Format"
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